Windkraft (CDU-Befragung 2019)

Windkraft (CDU-Befragung 2019)

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Sehr geehrter Herr Oliver Grundmann, wir haben folgende Frage (*)

Frage Teil 2.1
Sie stellen ferner fest: „Der Weg in die erneuerbaren Energien, den wir hier an der norddeutschen Küste mit der Windkraft gehen, ist aus meiner Sicht genau das Richtige“.
Dem können wir voll und ganz zustimmen. Denn neue Offshore-Anlagen werden Windstrom in Zukunft weitestgehend ohne staatliche Zuschüsse erzeugen. Und durch den künftigen Wegfall der norddeutschen Atomkraftwerke stehen in den Netzen ausreichende Leitungskapazitäten zur Verfügung.Dennoch ist der Ausbau der Offshore-Windkraft auch nach den beschlossenen Sonderausschreibungen immer noch so stark limitiert, dass der bereits begonnene Abbau von Tausenden Arbeitsplätzen in der „Windindustrie“ weitergehen wird und ein „Fadenriss“ bei der deutschen Produktion von Windkraftanlagen zu erwarten ist.
Antwort (*) Teil 2.1
Im November hat das Parlament Sonderausschreibungen für Windkraft- und Photovoltaikanlagen beschlossen.
Unser Kommentar zur Antwort Gefragt wurde nach weiteren Schritten über die (unzureichenden) Sonderausschreibungen hinaus (siehe auch die Weiterführung der Frage unten). Herr Grundmann vergisst auch hier wieder, das Ziel der Bundesregierung zu erwähnen, die Energieversorgung bis 2030 zu 65% auf erneuerbare Quellen umzustellen. Wenn Herr Grundmann dieses Ziel ernst nehmen würde, so hätte es an dieser Stelle von ihm genannt werden müssen.

Frage Teil 2.2
Im Rahmen des Bundestagswahlkampfs 2017 haben Sie zum Ausbau der Windkraft angemerkt: „Wir dürfen uns … nicht übernehmen und brauchen realistische Zielvorgaben.“ Dazu haben wir nun folgende Fragen: Welche Zielvorgaben zum Ausbau der Windkraft sind Ihrer Meinung nach realistisch. Für welche – über die beschlossenen Sonderausschreibungen hinausgehenden – Zielvorgaben zum Ausbau der erneuerbaren Energien setzen Sie sich in Ihrer Fraktion und im Rahmen Ihrer politischen Arbeit ein?
Antwort (*) Teil 2.2
Sie können davon ausgehen, dass ich als Vorsitzender der Küstenparlamentarier für die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag den Anlagenbetreibern im Sinne der entkarbonisierten Energiegewinnung [Energiegewinnung ohne CO2-Freisetzung] voll und ganz zur Seite stehe.

Dennoch bitte ich um Ihr Verständnis, wenn ich mit konkreten Zielvorgaben vorsichtig bin, um keine falschen Erwartungen zu wecken.

Unser Kommentar zur Antwort Engagement ist gut, doch es bleibt die Frage, in welchen konkreten Punkten sich das Engagement zeigt und welcher Ergebnisse sich ergeben.

Die Bundesregierung hat eine Obergrenze für den Ausbau der Windenergie auf See bis 2030 beschlossen.
Diese Obergrenze beträgt 15 GW.
Die Regierungschefs der fünf norddeutschen Länder haben aus guten Gründen schon 2017 eine Anhebung auf 20 GW gefordert – und für die Folgezeit einen Ausbau auf 30 GW bis 2035. Denn nur so können die Klimaschutzziele der Bundesregierung erreicht werden.

Von Herrn Grundmann gibt es für diese Forderungen offensichtlich keine Unterstützung. Seine weiterhin geltende Aussage: „Wir dürfen uns … nicht übernehmen …“ macht seine Vorbehalte gegen einen schnellen Ausbau der Windenergie deutlich.

Das von Herrn Grundmann gern verwendete Argument des fehlenden Netzausbaus (zum Weiterleiten des norddeutschen Windstroms in den Süden) verwendet er hier nicht. Schließlich haben wir in unserer Fragestellung deutlich gemacht, dass durch den künftigen Wegfall der norddeutschen Atomkraftwerke (sowie durch die Stilllegung von Kohlekraftwerken) ausreichende Leitungskapazitäten in den Netzen zur Verfügung stehen. Zumindest solange nicht neue Kohlekraftwerke die Leitungen belegen.

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(*) Zu den Antworten von Herrn Grundmann im Orginal (pdf)