Frage 4: Überarbeitung des EURATOM-Vertrags

Frage 4: Überarbeitung des EURATOM-Vertrags

(Hintergrundinfos zum EURATOM-Vertrag siehe unten)

Antwortmöglichkeiten auf dem Fragebogen der Mahnwache CDU SPD FDP LINKE Grüne Mahn-wachen-Teilnehmer
Eine Initiative zur Änderung des EURATOM-Vertrags ist dringend erforderlich.         X 52%
Eine Initiative zur Änderung des EURATOM-Vertrags ist unterstützenswert.   X   X   24%
Dazu kann ich derzeit nichts sagen.     X     24%
Sonstige Antworten X       X

Der CDU-Abgeordnete Oliver Grundmann hat eine eigene Antwort frei formuliert:
Eine Initiative zur Änderung des EURATOM-Vertrags ist grundsätzlich denkbar. Sie darf jedoch nicht dazu führen, den anderen EU-Ländern zu diktieren, wie sie ihre Energiepolitik zu gestalten haben. Wir müssen mit unserer Energiewende Vorbild sein, um zu überzeugen.

Grünen-Kandidat Ralf Poppe hat seine Antwort wie folgt ergänzt: Aufgrund der ungelösten Müllfrage und des Unfallrisikos muss der Ausstieg international befördert werden.

Hintergrundinfos
Europaweit ist die Reduzierung der Atomkraft von 2015 bis 2050 lediglich um ein Sechstel (von rund 120 GW auf rund 100 GW) geplant. Einen wichtigen Rahmen für die Atomkraft in den EU-Staaten bildet heute noch der 1957 geschlossene Vertrag zur Europäischen Atomgemeinschaft (EURATOM).
Im aktuellen Web-Auftritt der EU heißt es dazu (im letzten Absatz auf der Seite): „In einer Erklärung von fünf Mitgliedstaaten, nämlich Deutschland, Irland, Ungarn, Österreich und Schweden wird darauf hingewiesen, dass die wesentlichen Bestimmungen des Euratom-Vertrags seit seinem Inkrafttreten nicht geändert wurden und dass eine Aktualisierung erforderlich ist. Die fünf Länder sprechen sich daher für eine Regierungskonferenz aus, die so bald wie möglich einberufen werden sollte, um diesen Vertrag zu ändern.“
Seit der oben genannten Erklärung aus dem Jahr 2007 ist das Ansinnen zur Überarbeitung des Vertrags aber nicht weiter verfolgt worden. Stattdessen hat unsere Bundesregierung im März 2017 erklärt, sie sehe keinen Handlungsbedarf in Sachen des EURATOM-Vertrages (Drucksache 18/11517 vom 14.03.2017).

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